EMPLOYLIO
← Lexikon

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einfach erklärt

Kurz erklärt: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit in Deutschland grundsätzlich auf 8 Stunden (verlängerbar auf 10 Stunden), schreibt Mindestpausen ab 6 Stunden Arbeit sowie eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Schichten vor.

8 Std.

Werktägliche Höchstarbeitszeit (Regelfall, § 3 ArbZG)

Was regelt das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für Arbeitszeit in Deutschland. Es legt fest, wie lange Arbeitnehmer:innen täglich arbeiten dürfen, welche Pausen ihnen zustehen und wie viel Zeit zwischen zwei Arbeitstagen mindestens liegen muss. Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten — nicht in erster Linie die Vergütung, die regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

  • Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG): werktäglich grundsätzlich 8 Stunden, verlängerbar auf bis zu 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
  • Pausen (§ 4 ArbZG): ab mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause, ab mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten — aufteilbar in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten.
  • Ruhezeit (§ 5 ArbZG): nach Schichtende mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit bis zur nächsten Schicht.
  • Sonn- und Feiertagsruhe (§ 9 ff. ArbZG): grundsätzliches Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen, mit branchenspezifischen Ausnahmen (z. B. Gastronomie, Pflege, Notdienste).

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?

Es gilt für Arbeitnehmer:innen in nahezu allen Branchen — ausdrücklich ausgenommen sind u. a. leitende Angestellte mit eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis (§ 18 ArbZG). Selbstständige fallen grundsätzlich nicht darunter, da das ArbZG an ein Arbeitsverhältnis anknüpft.

Praxisrelevanz für Arbeitgeber

Für Betriebe in Bau, Pflege, Gastro und Handwerk sind vor allem die Pausenregelung und die 11-Stunden-Ruhezeit praxisrelevant: Beide werden bei unregelmäßigen Schichten (Wechselschicht, Rufbereitschaft, spontane Mehrarbeit auf der Baustelle) leicht übersehen — und genau das sind die Verstöße, die bei einer Prüfung durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) oder das zuständige Gewerbeaufsichtsamt am häufigsten auffallen.

Wie Employlio dabei hilft

Employlio prüft bei jeder erfassten Schicht automatisch gegen die Grenzen aus § 3–5 ArbZG (Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit) und zeigt im Dashboard eine Warnung, sobald eine Schicht dagegen verstößt — rein informativ, ersetzt keine rechtliche Prüfung, aber macht Verstöße sichtbar, bevor sie zum Problem werden. Mehr dazu, wie die Zeiterfassung funktioniert.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf man laut Arbeitszeitgesetz am Tag arbeiten?

Im Regelfall 8 Stunden werktäglich. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist zulässig, wenn im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen die 8-Stunden-Grenze eingehalten wird (§ 3 ArbZG).

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?

Unter anderem nicht für leitende Angestellte, Chefärzte und Arbeitnehmer in leitender Funktion mit eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis (§ 18 ArbZG) sowie nicht für Selbstständige.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz?

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden, bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit oder Arbeitskraft auch strafrechtlich (§ 22, § 23 ArbZG).

Quelle: ArbZG auf gesetze-im-internet.de

Employlio übernimmt genau das automatisch.

Funktion ansehen